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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PEAK FIT

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragspartner / Betreiber:

Edizon Gym GmbH

handelnd unter: Peak Fit

Waldeckstraße 49
79400 Kandern, Deutschland

E-Mail: info@peak-fit.de
WhatsApp: +49 7626 5519949

Management: Peak Fit Management Team

Stand: 25/08/2026 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge zwischen der Edizon Gym GmbH, handelnd unter Peak Fit („Peak Fit“, „wir“, „uns“) und dem jeweiligen Mitglied („Mitglied“, „Sie“).

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche von Peak Fit angebotenen Mitgliedschaftsarten.

1.3 Die Fitnessanlage befindet sich unter folgender Anschrift:

Waldeckstraße 49, 79400 Kandern, Deutschland.

1.4 Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind neben diesen AGB der jeweilige individuelle Mitgliedschaftsvertrag einschließlich des gewählten Tarifs, des vereinbarten Preises, der Mindestvertragslaufzeit sowie gegebenenfalls separat gebuchter Leistungen.

1.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen dem individuellen Mitgliedschaftsvertrag und diesen AGB geht der individuelle Mitgliedschaftsvertrag vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Mitgliedschaft und Vertragsschluss

2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.

2.2 Der Mitgliedschaftsvertrag kommt zustande, sobald der Mitgliedschaftsvertrag ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, und beginnt zu dem vereinbarten Vertragsbeginn.

2.3 Die Mitgliedschaft kann unmittelbar oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt beginnen.

2.4 Beginnt die Mitgliedschaft innerhalb eines laufenden Kalendermonats, wird der Mitgliedsbeitrag für diesen Monat zeitanteilig berechnet.

2.5 Endet die Mitgliedschaft innerhalb eines laufenden Kalendermonats, wird auch der letzte Monat, soweit anwendbar, zeitanteilig berechnet.

2.6 Peak Fit ist berechtigt, einen Mitgliedsantrag abzulehnen, wenn objektiv gerechtfertigte Gründe im Hinblick auf die Sicherheit, den Schutz von Personen oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage bestehen. Hierzu können insbesondere schwerwiegende, nachweisbare frühere Pflichtverletzungen gegenüber Peak Fit, seinen Mitarbeitern, Dienstleistern oder Mitgliedern gehören.

2.7 Eine Ablehnung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere ohne unzulässige Diskriminierung.

3. Minderjährige

3.1 Personen unter 18 Jahren können nur unter Mitwirkung und Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Mitglied werden.

3.2 Das minderjährige Mitglied und der gesetzliche Vertreter müssen sämtliche von Peak Fit vorgesehenen Unterlagen vollständig ausfüllen und unterschreiben, bevor die Mitgliedschaft beginnt.

3.3 Peak Fit kann für minderjährige Mitglieder zusätzliche angemessene Sicherheitsanforderungen oder Einschränkungen vorsehen.

4. Probetraining

4.1 Peak Fit bietet ein kostenloses eintägiges Probetraining an.

4.2 Das Probetraining erfolgt vorbehaltlich Verfügbarkeit und der jeweils geltenden Bedingungen.

4.3 Durch die Teilnahme am Probetraining wird nicht automatisch ein kostenpflichtiger Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen.

5. Mitgliedschaftstarife und Preise

5.1 Peak Fit bietet verschiedene Mitgliedschaftstarife abhängig von der gewählten Mitgliedschaftsart und Vertragsdauer an.

5.2 Der jeweils geltende Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus dem individuellen Mitgliedschaftsvertrag bzw. dem gewählten Tarif.

5.3 Im individuellen Mitgliedschaftsvertrag werden der geltende wiederkehrende Mitgliedsbeitrag, die Mindestvertragslaufzeit und, soweit gesetzlich erforderlich, der während der Mindestvertragslaufzeit insgesamt zu zahlende Gesamtpreis angegeben.

5.4 Weitere anwendbare Gebühren, insbesondere für das Starterpaket und die Servicepauschale, werden vor Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages transparent mitgeteilt.

5.5 Diese AGB stellen keine Preisliste dar.

5.6 Für bestehende Mitglieder gilt grundsätzlich der im individuellen Mitgliedschaftsvertrag vereinbarte Preis, vorbehaltlich gesetzlich zulässiger Preisänderungen.

6. Starterpaket und Servicepauschale

6.1 Soweit im individuellen Mitgliedschaftsvertrag vorgesehen, fällt einmalig eine Gebühr für das Starterpaket an.

6.2 Nach dem erstmaligen Starterpaket wird, soweit für den gewählten Tarif vorgesehen, alle sechs bzw. drei Monate eine Servicepauschale berechnet.

6.3 Die jeweils anwendbaren Gebühren werden dem Mitglied vor Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages mitgeteilt.

6.4 Soweit gesetzlich erforderlich, werden diese Gebühren bei der Ermittlung und Darstellung des Gesamtpreises für die Mindestvertragslaufzeit berücksichtigt.

7. Zusatzleistungen

7.1 Peak Fit kann neben der regulären Mitgliedschaft weitere Leistungen anbieten.

7.2 Hierzu können insbesondere Personal Training, EMS-Training und weitere fitnessbezogene Leistungen gehören.

7.3 Eine einmalige Personal-Training-Einheit kann vereinbart werden und ist zum jeweiligen Preis pro Stunde abzurechnen.

7.4 Für EMS-Training und andere optionale Leistungen gilt der vor der Buchung mitgeteilte jeweils anwendbare Preis.

7.5 Zusatzleistungen sind nicht im regulären Mitgliedsbeitrag enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Mitgliedsbeiträge sind zu Beginn eines jeden Monats gemäß dem im individuellen Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Zahlungsplan fällig.

8.2 Als Zahlungsmöglichkeiten stehen insbesondere zur Verfügung:

  • SEPA-Lastschrift;

  • Kreditkarte;

  • Debitkarte.

 

8.3 Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass das gewählte Zahlungsmittel gültig ist und zum Fälligkeitstermin eine ausreichende Deckung vorhanden ist.

8.4 Peak Fit kann für die Abwicklung von Mitgliedszahlungen und Rücklastschriften die Finion Capital GmbH als Zahlungs- und Abrechnungsdienstleister einsetzen.

8.5 Wird ein fälliger Betrag nicht erfolgreich eingezogen, kann Peak Fit Zahlungserinnerungen versenden und geeignete Zahlungs- und Inkassodienstleistungen in Anspruch nehmen.

8.6 Offene Forderungen können insbesondere an die Finion FairPay GmbH oder einen anderen hierzu gesetzlich befugten Inkassodienstleister übergeben bzw. durch diesen bearbeitet werden.

8.7 Peak Fit erhebt für eine fehlgeschlagene Zahlung selbst keine zusätzliche Gebühr. Hiervon unberührt bleiben gesetzlich ersatzfähige Kosten Dritter oder sonstige gesetzlich zulässige Kosten, die tatsächlich entstehen können.

8.8 Bei offenen Mitgliedsbeiträgen kann Peak Fit den Zugang des Mitglieds vorübergehend sperren. Dies kann insbesondere den QR-Code-Zugang über die MySports App sowie den Zugang über das persönliche Armband betreffen. Die Sperrung kann bis zur Begleichung des offenen Betrages oder bis zu einer anderweitigen Vereinbarung erfolgen.

8.9 Die Zugangssperre wegen Zahlungsverzugs lässt bereits fällige Zahlungspflichten des Mitglieds grundsätzlich unberührt.

8.10 Peak Fit wird wegen eines Zahlungsverzugs nicht automatisch sämtliche zukünftigen Mitgliedsbeiträge sofort fällig stellen, sofern eine solche Gesamtfälligstellung nicht gesetzlich zulässig ist.

9. Zugang zur Fitnessanlage

9.1 Der Zugang zu Peak Fit erfolgt über einen persönlichen QR-Code innerhalb der MySports App und/oder über ein von Peak Fit ausgegebenes persönliches Armband.

9.2 Zugangsdaten und Zugangsmittel sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben, verliehen, kopiert oder Dritten anderweitig zugänglich gemacht werden.

9.3 Das Einlassen einer anderen Person unter Verwendung der eigenen Zugangsdaten oder des eigenen Zugangsmittels ist untersagt.

9.4 Peak Fit kann Zugangsmittel vorübergehend deaktivieren, wenn ein begründeter Verdacht auf unberechtigte Nutzung, Zahlungsverzug, Missbrauch oder einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung besteht.

9.5 Mitgliedschaften und Zugangsberechtigungen sind nicht übertragbar.

10. Öffnungszeiten

10.1 Die regulären Öffnungszeiten von Peak Fit sind:

Täglich von 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

10.2 Peak Fit kann den Zugang vorübergehend wegen Wartungsarbeiten, Reparaturen, Sicherheitsgründen, Notfällen oder sonstigen berechtigten betrieblichen Gründen einschränken oder die Anlage vorübergehend schließen.

10.3 Soweit möglich, werden Mitglieder über geplante Schließungen oder erhebliche Einschränkungen vorab informiert.

11. Hausordnung und Verhalten

Die Mitglieder haben sich gegenüber anderen Mitgliedern, Mitarbeitern und den Einrichtungen von Peak Fit verantwortungsvoll und respektvoll zu verhalten.

11.1 Beim Training an Geräten und auf Trainingsbänken ist ein Handtuch zu verwenden.

11.2 Gewichte und sonstige Trainingsgeräte sind nach der Benutzung wieder an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen.

11.3 Gewichte dürfen nicht absichtlich fallen gelassen oder geworfen werden.

11.4 Trainingsgeräte sind sachgemäß und entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Zweck zu benutzen.

11.5 Im Trainingsbereich sind ausschließlich saubere Sportschuhe zu tragen.

11.6 Cardiogeräte werden nach dem Benutzen gründlich desinfiziert und von Schweiß befreit.

11.7 Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände bzw. in den Räumlichkeiten von Peak Fit untersagt.

11.8 Alkohol und illegale Drogen sind in den Räumlichkeiten von Peak Fit untersagt.

11.9 Gewalt, Drohungen, Belästigungen, beleidigendes Verhalten sowie erhebliche Störungen des Trainings anderer Mitglieder sind untersagt.

11.10 Den berechtigten Sicherheitsanweisungen der Mitarbeiter von Peak Fit ist Folge zu leisten.

11.11 Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Geräten oder Eigentum von Peak Fit kann das Mitglied im gesetzlich zulässigen Umfang schadensersatzpflichtig sein.

12. Sicherheit und Videoüberwachung

12.1 Peak Fit setzt Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Videoüberwachung zu Sicherheits- und Schutzzwecken ein.

12.2 Die Videoüberwachung erfolgt unter Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.

12.3 Weitere Informationen über die Videoüberwachung, die Verarbeitung personenbezogener Daten, Speicherdauern und die Rechte der betroffenen Personen enthält die separate Datenschutzerklärung von Peak Fit.

12.4 Die Videoüberwachung entbindet das Mitglied nicht von seiner Pflicht, sich sicherheitsbewusst und verantwortungsvoll zu verhalten.

13. Gesundheit, Training und persönliches Verletzungsrisiko

13.1 Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es körperlich in der Lage ist, an Fitnessaktivitäten teilzunehmen und die bereitgestellten Trainingsgeräte zu benutzen.

13.2 Bei Zweifeln an der eigenen körperlichen Belastbarkeit oder bei relevanten gesundheitlichen Einschränkungen sollte das Mitglied vor Aufnahme des Trainings ärztlichen Rat einholen.

13.3 Sportliche Aktivitäten und die Benutzung von Trainingsgeräten beinhalten grundsätzlich persönliche Risiken, einschließlich des Risikos körperlicher Verletzungen.

13.4 Das Mitglied hat die Geräte sachgemäß zu benutzen und Sicherheitsanweisungen zu beachten.

13.5 Peak Fit haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb des Verantwortungs- oder Einflussbereichs von Peak Fit liegen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

13.6 Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, bleibt unberührt.

14. Schließfächer und persönliche Gegenstände

14.1 Den Mitgliedern werden Schließfächer ohne zusätzliche Gebühr zur Verfügung gestellt.

14.2 Die Mitglieder sollen ein geeignetes Schloss verwenden, um das Schließfach und persönliche Gegenstände zu sichern.

14.3 Schließfächer dürfen nicht über Nacht benutzt werden.

14.4 Persönliche Gegenstände sind vor dem Verlassen des Fitnessstudios am jeweiligen Tag aus dem Schließfach zu entfernen.

14.5 Peak Fit ist berechtigt, Schließfächer zu öffnen oder zu räumen, wenn diese über Nacht benutzt, aufgegeben oder aus betrieblichen, sicherheitsbezogenen oder hygienischen Gründen geöffnet werden müssen.

14.6 Für persönliche Gegenstände ist grundsätzlich das Mitglied verantwortlich. Die Haftung von Peak Fit richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

15. Vertragslaufzeit und Verlängerung

15.1 Die anfängliche Vertragslaufzeit entspricht der im individuellen Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Vertragslaufzeit.

15.2 Die anfängliche Vertragslaufzeit kann abhängig vom gewählten Mitgliedschaftstarif unterschiedlich sein.

15.3 Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit wird die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit monatlich fortgeführt. Hierbei gilt der für die monatliche Anschlussmitgliedschaft vereinbarte bzw. ausgewiesene monatliche Preis, sofern das Mitglied keinen neuen längerfristigen Mitgliedschaftsvertrag abschließt.

15.4 Das Mitglied kann die fortlaufende Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat kündigen.

15.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.6 Für Verbraucherverträge gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über Vertragslaufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen und Kündigungsrechte. Entgegenstehende Regelungen dieser AGB werden insoweit durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

15.7 Eine vorübergehende Pausierung der Mitgliedschaft ist grundsätzlich ausschließlich in den Monaten Juni, Juli, August und September möglich. Die Dauer einer Pause darf insgesamt vier Wochen nicht überschreiten.

Von dieser zeitlichen Beschränkung ausgenommen sind nachgewiesene gesundheitliche Gründe. In diesem Fall ist Peak Fit eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen kann eine Pausierung auch außerhalb der Monate Juni bis September sowie, soweit medizinisch erforderlich, für einen Zeitraum von mehr als vier Wochen vereinbart werden.

Die Pausierung bedarf der vorherigen Abstimmung und Bestätigung durch Peak Fit.

16. Kündigung

16.1 Die ordentliche Kündigung kann in Textform erklärt werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.

16.2 Kündigungen können insbesondere per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden:

info@peak-fit.de

16.3 Soweit Peak Fit eine gesetzlich vorgeschriebene Online-Kündigungsmöglichkeit bereitstellt, kann die Kündigung auch über diese Möglichkeit erklärt werden.

16.4 Die Kündigung wird zum Ende der jeweils geltenden Kündigungsfrist wirksam.

16.5 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung sind die bis dahin fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge zu entrichten.

16.6 Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

17. Sperrung oder Kündigung durch Peak Fit

17.1 Peak Fit kann den Zugang eines Mitglieds vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz von Mitgliedern, Mitarbeitern, Eigentum oder zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs erforderlich ist.

17.2 Peak Fit kann die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft für Peak Fit nicht mehr zumutbar ist.

17.3 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • Gewalt oder Drohungen gegenüber Mitarbeitern oder anderen Mitgliedern;

  • schwerwiegender Belästigung oder beleidigendem Verhalten;

  • wiederholtem bzw. dauerhaftem Zahlungsverzug;

  • vorsätzlicher Beschädigung von Geräten oder sonstigem Eigentum;

  • vorsätzlichem Missbrauch von Zugangsmitteln;

  • Gewährung eines unberechtigten Zugangs für andere Personen;

  • schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung.

 

17.4 Soweit gesetzlich erforderlich, berücksichtigt Peak Fit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls und wird vor einer Kündigung grundsätzlich eine angemessene Abmahnung bzw. Möglichkeit zur Beseitigung des Verstoßes gewähren.

17.5 Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

18. Änderungen von Leistungen

18.1 Peak Fit ist berechtigt, Änderungen an Geräten, Einrichtungen, Kursen, Leistungen, Öffnungszeiten oder betrieblichen Abläufen vorzunehmen, sofern diese sachlich gerechtfertigt sind und die wesentliche vertraglich geschuldete Leistung nicht wesentlich verändern.

18.2 Zwingende gesetzliche Rechte der Mitglieder bleiben unberührt.

18.3 Preisänderungen bei bestehenden Mitgliedschaften werden nur vorgenommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die vertraglichen sowie gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

19. Kontakt

Peak Fit ist erreichbar über:

E-Mail: info@peak-fit.de
WhatsApp: +49 7626 5519949

Instagram: offizieller Instagram-Account von Peak Fit

Bei Vertragsangelegenheiten wie Kündigungen, Zahlungsfragen oder Änderungen persönlicher Daten wird empfohlen, Peak Fit direkt per E-Mail zu kontaktieren.

20. Datenschutz

20.1 Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.

20.2 Einzelheiten zur Erhebung, Verwendung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der separaten Datenschutzerklärung von Peak Fit geregelt.

20.3 Die Datenschutzerklärung ist ein eigenständiges Dokument und wird durch diese AGB nicht ersetzt.

21. Anwendbares Recht

21.1 Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

21.2 Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

22. Salvatorische Klausel

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

22.2 Die unwirksame Bestimmung ist, soweit rechtlich zulässig, durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen bzw. so auszulegen, dass der rechtlich zulässige Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst erreicht wird.

22.3 Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen dieser Regelung vor.

 

23. Stand der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab:

25/08/2026

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